Architektenrecht in Werne – Beratung für Architekten und Bauunternehmer

Tätigkeitsbereiche
- Abschlagszahlungen
- Architketenhonorar
- Bausummengarantie
- Bausummenüberschreitung
- Durchsetzung der Honorarrechnung
- HOAI
- Planungsfehler
- Prüfung von Architektenverträgen
- Überwachungsfehler
Die Kanzlei Pläster | Brune | Wilcock vertritt Sie in sämtlichen relevanten Problemfeldern des Architektenrechts. Näheres zum Architektenrecht finden Sie in unserer Kategorie Baurecht.
Hinweis:
Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster | Brune | Wilcock in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.
