Bußgeldrecht in Werne – kompetente Hilfe im Verkehrsrecht

Tätigkeitsbereiche
- Abstandsunterschreitungen
- Alkohol-/Drogenverstöße
- Führerscheinverlust
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Lenkzeitüberschreitungen bei Berufskraftfahrern
- Rotlichtverstöße
- Unfallflucht
- Vorfahrtsverletzungen
Die Kanzlei Pläster | Brune | Wilcock vertritt Sie in sämtlichen relevanten Problemfeldern des Bußgeldrechts. Näheres zum Bußgeldrecht finden Sie in unserer Kategorie Verkehrsrecht.
Zuständig für das Bußgeldrecht in der Kanzlei Pläster | Brune | Wilcock ist Herr Rechtsanwalt Markus Pläster als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Hinweis:
Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster | Brune | Wilcock in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.
Die Lage der Kanzlei sowie die Verkehrsanbindungen ermöglichen es unseren Mandanten, nicht nur aus Werne zu uns zu kommen, sondern auch aus Hamm, Münster, Lünen, Lüdinghausen, Dortmund, Nordkirchen, Drensteinfurt, Selm, Kamen, Südkirchen, Ascheberg, -Herbern, Bergkamen und Capelle.
