Maklerrecht in Werne – Beratung und Vertretung
Maklerrecht

Tätigkeitsbereiche
- Abwehr von Honoraransprüchen des Maklers
- Honoraransprüche des Maklers
- Honorarrückforderungsansprüche
- Kündigung von Maklerverträgen
- Schadensersatzansprüche
- Überprüfung von Maklerverträgen
Die Rechtsanwaltskanzlei Pläster | Brune | Wilcock bietet umfassende Vertretung in sämtlichen relevanten Bereichen des Maklerrechts an. Die Vertretung in dieser Angelegenheit wird von Herrn Rechtsanwalt Patrick Wilcock übernommen.
Hinweis:
Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster | Brune | Wilcock in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.
