Notare in Werne – Pläster | Brune | Wilcock

Notare

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Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Sollten bereits ein konkretes notarielles Anliegen haben, nutzen Sie hierfür am besten unsere Online-Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

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Tätigkeitsschwerpunkte von Notaren

Immobilienrecht

  • Bauträgervertrag
  • Erbbaurecht
  • Grundschuld und Hypothek
  • Höferecht
  • Kaufvertrag
  • Wohnungseigentumsrecht/Teilungserklärung

Familienrecht

  • Adoptionen
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

Vorsorge

  • Patientenverfügung/Betreuungsverfügung und Generalvollmacht

Erbrecht / Schenkungen

  • Auseinandersetzungsvertrag
  • Behindertentestament
  • Ehegattentestament
  • Einzeltestament
  • Erbscheinsantrag
  • Erbteilsübertrag
  • Erbvertrag
  • Teilungsanordnung
  • Unternehmertestament
  • Übertragsvertrag/Schenkung mit Nießbrauchsrecht oder Wohnungsrecht
  • Vermächtnis
  • Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten und Pflichtteilsberechtigten

Ohne Notare geht vieles nicht

Nach wie vor gibt es viele Verträge, Vorgänge oder Dokumente, die erst dann rechtliche Verbindlichkeit erhalten, wenn sie vom Notar verlesen und beurkundet wurden - ohne Notar geht also vieles nicht. Auch, wo es nicht vorgeschrieben ist macht es an vielen Stellen Sinn, mit einem Notar zu arbeiten, um Streit, Unklarheiten oder Möglichkeiten der Anfechtung zu minimieren. In der Kanzlei Pläster - Brune - Wilkock stehen unseren Klienten mit Herrn Rechtsanwalt & Notar Gerrit Brune und Patrick Wilcock zwei erfahrene Notare zur Verfügung.

Das Tätigkeitsfeld eines Notars erstreckt sich über fast alle Rechtsgebiete, wobei für einige Bereiche eine Urkunde zwingend erforderlich ist, während sie in anderen zumindest äußerst sinnvoll erscheint . Das Immobilienrecht zum Beispiel enthält eine Fülle an Situationen, die notariell geregelt werden müssen. Ein Bauträgervertrag  bedarf ebenso der Beurkundung wie Verträge im Erbbau oder über Grundschuld und Hypothek. Auch Kaufverträge oder Teilungserklärungen müssen beurkundet sein. Das Höferecht spielt keine so große Rolle mehr wie noch vor einigen Jahrzehnten. Findet es heute noch Anwendung muss der Vorgang trotzdem durch einen Notar begleitet werden.

Die notarielle Beurkundung schafft Rechtssicherheit

Auch im Erbrecht ist man in vielen Fällen erst dann auf der sicheren Seite, wenn Verträge, Regelungen, Testamente oder Wünsche notariell beurkundet werden. Erbstreitigkeiten können am ehesten verhindert werden, wenn der Erblasser seinen letzten Willen in Form eines Testaments zu Lebzeiten festlegt, durch einen Notar beglaubigen lässt oder konkrete Wünsche bereits umsetzt, z.B. durch einen Übertragungsvertrag oder eine Schenkung. Beinhaltet die Schenkung ein Nießbrauchsrecht, ist der Gang zum Notar unumgänglich.

Auch im Familienrecht gibt es Bereiche, bei denen ein Notar beurkunden muss. So kann zum Beispiel ein Adoptionsverfahren erst beginnen, wenn die adoptierende Familie/der Aufnehmende einen notariell beglaubigten Antrag gestellt hat. Auch ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung muss in vielen Fällen von einem Notar beurkundet werden.

Besonders wichtig ist die notarielle Beurkundung zudem bei Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten. Niemand beschäftigt sich gern mit der Vorstellung, dass man selbst oder die nächsten Angehörigen von schwerer Krankheit betroffen sein könnten. Doch gerade dort, wo erhebliche Vermögenswerte oder ein Unternehmen vorhanden sind, sollte entsprechende Vorsorge getroffen werden. Nur so ist gewährleistet, dass zum Einen dem Wunsch des Verfassers/der Verfasserin entsprochen wird und zum Anderen, dass ein Unternehmen vergleichsweise reibungslos weitergeführt oder Vermögenswerte sinnstiftend genutzt werden können.

Anfrage Notare

Anfrage Notar
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  • Wozu dient die Hauptversammlung?

    Das wichtigste Recht von Aktionären einer AG (Aktiengesellschaft) ist das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung. Hier haben sie Frage-, Rede- und Stimmrechte in Bezug auf die in der Tagesordnung gelisteten Punkte. Der Vorstand ist dazu verpflichtet, den Aktionären ihre Fragen zu beantworten und Auskünfte zu geben. Ferner werden in der Hauptversammlung die Beschlüsse der Gesellschaft getroffen. Es gibt Beschlüsse in der Hauptversammlung, die notariell beurkundet werden müssen, wie zum Beispiel Satzungsänderungen.

  • Wann sollte ich die Unternehmensnachfolge regeln?

    Im Idealfall sollte die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten dergestalt geplant sein, dass der potentielle Nachfolger in das Unternehmen eingeführt, eingearbeitet und auf die bevorstehenden Aufgaben vorbereitet wird. Aber auch Unternehmen, in denen eine Nachfolgeregelung noch nicht unmittelbar bevorsteht, sollten sich durch ein Unternehmertestament (Erbvertrag ist ebenfalls möglich, wird aber nicht empfohlen) absichern.

  • Was ist ein Ehevertrag und wozu dient dieser?

    Wenn kein Ehevertrag geschlossen ist, leben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und es gelten auch sonst die gesetzlichen Regelungen betreffend Unterhalt, Versorgungsausgleich etc. Soll stattdessen jedoch eine andere Regelung für die Ehe gelten, so kann man beispielsweise Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren oder die Zugewinngemeinschaft modifizieren, indem ein gewisser Gegenstand nicht dem Zugewinn unterfällt. Dann bedeutet dies, dass der andere Ehegatte im Falle einer Scheidung von diesem Gegenstand und dessen Wertsteigerungen nicht profitiert, also hinsichtlich dieses Gegenstandes keinen Zugewinnausgleich erhält. Ebenso können in Eheverträgen Regelungen zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich oder die elterliche Sorge betreffend geregelt werden, die von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Zu unterscheiden sind sogenannte vorsorgende Eheverträge, die vor- oder während der Ehe geschlossen werden und diejenigen Eheverträge, die geschlossen werden, wenn die Scheidung unmittelbar bevorsteht (Scheidungsvereinbarung) und in denen die Scheidungsfolgen vereinbart werden. Eine Scheidungsvereinbarung ist notariell zu beurkunden und führt in der Regel dazu, dass die Parteien sich vor dem Notar einigen, anstatt sich gerichtlich in langwierigen Prozessen über Ehefolgen zu streiten.

  • Was meint der Notar mit Vermächtnis?

    Ein Vermächtnis ist eine erbrechtliche Regelung innerhalb eines Testaments oder Erbvertrags. Hierbei wird der Vermächtnisnehmer (also der Begünstigte) nicht Erbe des Erblassers (der verstorbenen Person), sondern er erhält gegenüber den sonstigen Erben einen sog. schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses. Beispiel: Person A (Erblasser) regelt in seinem Testament, dass B (Erbe) alles erbt bis auf die ganz genau bezeichnete goldene Kette (Vermächtnisgegenstand), diese soll C (Vermächtnisnehmer) erhalten. A stirbt, B tritt das Erbe an. Nun kann C gegenüber B die Herausgabe der goldenen Kette verlangen. Bei einem Vorausvermächtnis erhält der Erbe neben seiner Erbquote (wenn es mehrere Erben gibt) zusätzlich ein Vermächtnis.

  • Was bedeutet „notarielle Beurkundung“?

    Eine notarielle Beurkundung ist bei einigen Vertragsarten vorgeschrieben. Solche Verträge nennt man beurkundungspflichtig. Die Verträge werden vom Notar erstellt, geprüft und im Beurkundungstermin in Anwesenheit aller Vertragsparteien verlesen und von allen Beteiligten sowie vom Notar unterzeichnet.

  • Wodurch zeichnet sich eine Kapitalgesellschaft aus?

    Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter oder Aktionäre haften nicht persönlich, diese ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt. Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Kapitalaufbringung- und Kapitalerhaltungsvorschriften aus. Sie werden von einem besonderen Vertretungsorgan (GmbH = Geschäftsführer, AG = Vorstand) vertreten. Die Eintragung ins Handelsregister ist konstitutiv, also rechtsbegründend. Kapitalgesellschaften entstehen also erst durch die Eintragung in Handelsregister (anders als bei den Personengesellschaften). Zu den Kapitalgesellschaften gehören:

    • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
    • Unternehmensgesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)
    • AG (Aktiengesellschaft)
  • Was ist eine GmbH & Co. KG?

    Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Die Kommanditgesellschaft besteht aus der persönlich haftenden Komplementärin und den Kommanditisten, welche nur auf ihre Einlage beschränkt haften. Bei der GmbH & Co.KG ist die Komplementärin eine GmbH, so dass deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt ist. Vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die GmbH, diese wiederum durch den Geschäftsführer.

  • Ist bei einem Grundstückskaufvertrag ein Notar notwendig und was genau ist das überhaupt?

    In dem Grundstückskaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer das Eigentum an einem Grundstück an den Käufer gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises abzutreten. Bei Grundstückskaufverträgen ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben (§ 311b BGB), somit ist das Mitwirken eines Notars zwingend notwendig. Erst mit der Eintragung der Auflassung im Grundbuch geht das Eigentum auf den Käufer über. Die Auflassung ist ebenfalls Teil des Vertrages.

  • Was bedeutet beglaubigte Abschrift?

    Hierbei handelt es sich um eine Kopie der Originalurkunde, wobei der Notar durch die Beglaubigung bestätigt, dass diese Kopie dem Original entspricht. Ist eine Urkunde allerdings im Original erforderlich, reicht eine beglaubigte Abschrift nicht aus, dann ist eine Ausfertigung nötig.

  • Wozu dient ein Treuhandauftrag?

    Der Treuhandauftrag dient der Absicherung eines Geschäfts, welches Zug-um-Zug abgewickelt wird. Bei Kreditablösungen, in denen Kreditsicherheiten, wie eine Grundschuld oder Hypothek gegeben sind, sind Treuhandaufträge notwendig. Dem Treuhänder (i.d.R. Notar oder Rechtsanwalt) wird ein Dokument oder Geld zu treuen Händen gegeben. Ist beispielsweise für eine Bank eine Buchgrundschuld in Höhe von 200.000,00 € im Grundbuch eingetragen, wovon noch eine Restschuld von 50.000,00 € besteht und soll nun (weil das Grundstück verkauft wird) eine neue Grundschuld für eine andere Bank eingetragen werden, wird die neue Bank verlangen, dass die alte Bank aus dem Grundbuch gelöscht wird. Die alte Bank wiederum gibt die Erlaubnis zur Löschung aber erst, wenn sichergestellt ist, dass sie die 50.000,00 € bekommt. Die alte Bank wird nun dem Notar zu treuen Händen eine Löschungsbewilligung zukommen lassen. Dies ist die Sicherheit für die neue Bank, dass sie an der gewünschten Rangstelle im Grundbuch eingetragen wird und gibt nun die Kaufpreiszahlung frei. Der Notar überwacht dabei, dass von der Kaufpreiszahlung 50.000,00 € an die alte Bank geleitet werden und beantragt erst dann mit der Löschungsbewilligung der alten Bank die Löschung aus dem Grundbuch.

Der Notar ist eine öffentlich bestellte Amtsperson und gegenüber allen Beteiligten einer Urkunde zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Bei vielen weitreichenden Rechtsgeschäften ist Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.

Aufgabe des Notars ist nicht nur die Errichtung der Urkunde; vielmehr berät er die Beteiligten umfassend. Er ermittelt dabei den tatsächlichen Willen der Beteiligten, er empfiehlt dann mögliche Gestaltungen und zeigt den Beteiligten Rechtsfolgen sowie Chancen und Risiken der jeweiligen Gestaltung auf.

Der Notar ist gemäß § 20 Abs. 1 BNotO zuständig für Beurkunden jeder Art sowie die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.

Der Notar kann zudem vollstreckbare Urkunden errichten. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Urteilen die Zwangsvollstreckung statt.

Für Notare regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) die Vergütung verbindlich. Eine Vereinbarung oder ein Verzicht auf Notarkosten ist nicht zulässig. Der Notar ist unabhängiger und unparteiischer Berater und unterstützt Sie insbesondere in den oben beispielhaft aufgeführten Angelegenheiten.

Unser Kanzlei Pläster & Brune befindet sich in Werne in zentraler Lage und verfügt über eigene Parkplätze neben dem Kanzleigebäude, womit eine sehr gute Verkehrsanbindung unserer Kanzlei nicht nur für die aus Werne kommenden Mandanten gegeben ist, sondern auch für Mandanten aus Unna, Lünen, Lüdinghausen, Nordkirchen, Dortmund, Südkirchen, Münster, Drensteinfurt, Hamm, Kamen, Selm, Ascheberg, A-Herbern und Bergkamen, da Werne direkt an der Autobahn A1 Münster-Dortmund liegt.